Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorsteuerabzug bei Einsatz eines Wirtschaftsguts im landwirtschaftlichen Betrieb und in einem der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmensteil

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Vorsteuerbeträge aus der Rechnung über den Erwerb eines Mähdreschers, den ein Unternehmer sowohl in seinem der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmensteil als auch in seinem landwirtschaftlichen Betrieb (§ 24 Abs.1 bis 3 UStG 1980) verwendet, sind nicht nach § 15 UStG 1980 abziehbar, soweit sie den nach § 24 UStG 1980 versteuerten Umsätzen zuzurechnen sind.

2. Wird der Mähdrescher nach dem Kalenderjahr seiner erstmaligen Verwendung in einem abweichenden Umfang im landwirtschaftlichen Unternehmensteil eingesetzt, kommt eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG 1980 in Betracht.

 

Orientierungssatz

Parallelentscheidung: BFH, 16.12.1993, V R 88/91, NV.

 

Normenkette

UStG 1980 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 15a Abs. 1 S. 1, § 24 Abs. 1 Sätze 3-4; UStG 1993 § 24 Abs. 1 Sätze 5-6

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 16.12.1993 - V R 79/91 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132692

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