Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilwertabschreibung auf Verlagsobjekt
Leitsatz (NV)
1. Entschließt sich ein Verlag, eine Zeitschrift knapp zwei Jahre nach deren Erwerb nicht mehr herauszugeben, weil sie sich als unrentabel erwies, dann ergibt sich daraus in der Regel, daß die Zeitschrift für den Verlag keinen wirtschaftlichen Wert mehr besitzt und ihr Teilwert - der Teilwert dieses Verlagsobjekts - Null DM beträgt.
2. Eine Zeitschrift kann auch nach ihrer Einstellung noch einen wirtschaftlichen Wert als Verlagsobjekt besitzen, wenn z. B. ihr Titel, die in ihr verkörperte verlegerische Idee, ihr Ruf bei den Lesern und Inserenten oder die Listen ihrer Abonnenten und Anzeigenkunden noch gewinnbringend verwertet werden können.
Normenkette
EStG 1979 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 1-2
Fundstellen
Haufe-Index 417019 |
BFH/NV 1991, 365 |
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