Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiedereinsetzung bei urlaubsbedingter Abwesenheit eines GmbH-Geschäftsführers

 

Leitsatz (NV)

Der Grundsatz, daß derjenige, der eine ständige Wohnung innehat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner urlaubsbedingten Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat, gilt - zumindest, wenn ihr weiteres Personal zur Verfügung steht - nicht für eine GmbH, deren Geschäftsführer wegen Urlaubs abwesend ist.

 

Normenkette

AO 1977 §§ 110, 122; GG Art. 103

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 13.03.1991 - I R 39/90 (NV); BFH/NV 1992, 146

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132513

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