Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit der Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB nach Abschluß von In-sich-Geschäften
Leitsatz (NV)
Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist rechtswirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die Befreiung nach Abschluß von In-sich- Geschäften in der Satzung geregelt und im Handelsregister eingetragen wird. Die In- sich-Geschäfte sind dann als nachträglich genehmigt anzusehen. Das steuerrechtliche Rückwirkungsverbot steht dem nicht entgegen, vorausgesetzt, den In-sich-Geschäften liegen klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen zugrunde (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BFHE 181, 328).
Normenkette
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; BGB § 181; GmbHG § 35 Abs. 4
Verfahrensgang
FG Köln |
Fundstellen
Haufe-Index 422097 |
BFH/NV 1997, 802 |
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