Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendige Beiladung der Erben, die nicht in die Gesellschafterstellung des Erblassers eintreten

 

Leitsatz (NV)

1. Ist ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft ausgeschieden, muß er an Gewinnfeststellungsverfahren, die die Zeit bis zu seinem Ausscheiden betreffen, auch dann beteiligt werden, wenn Fragen streitig sind, die die Gesellschaft als solche angehen.

2. Falls ein Gesellschafter durch Tod ausscheidet, sind die an seine Stelle tretenden Erben notwendigerweise an dem Verfahren zu beteiligen, falls die Personengesellschaft ohne sie fortgesetzt wird.

 

Normenkette

FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3, § 60 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 414233

BFH/NV 1986, 474

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