Entscheidungsstichwort (Thema)

Klagebefugnis bei Kindergeldaufhebung und Kosten des Beigeladenen

 

Leitsatz (NV)

  1. Hebt die Familienkasse festgesetztes Kindergeld auf, das an einen Sozialleistungsträger ausbezahlt wurde, so ist Letzterer klagebefugt (wie BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BStBl II 2001, 443, BFH/NV 2001, 863).
  2. Es entspricht der Billigkeit, außergerichtliche Kosten des Beigeladenen der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn er eine Entscheidung des Revisionsgerichts ohne mündliche Verhandlung durch einen entsprechenden Verzicht ermöglicht.
 

Normenkette

FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 20.06.2001 - VI R 169/97 (NV); BFH/NV 2001, 1443

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133280

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