Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch vorweggenommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises

 

Leitsatz (NV)

Ist streitig, ob dem Kläger Betriebsausgaben entstanden sind, und bietet er für den Zahlungsvorgang und dessen Rechtsgrund Zeugenbeweis an, verletzt das FG seine Sachaufklärungspflicht, wenn es die Beweiserhebung ablehnt, weil der benannte Zeuge bei seiner Vernehmung durch die Strafsachenstelle des Beklagten die Aussage verweigert habe und deshalb nicht erkennbar sei, wie durch seine Vernehmung die Sache weiter aufgeklärt werden könne.

 

Normenkette

FGO § 76 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 418252

BFH/NV 1992, 678

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