Leitsatz (amtlich)

Vereinbart der Käufer eines Miteigentumsanteils an einem unbebauten Grundstück mit dem Verkäufer, daß dieser für ihn außerdem auf dem Miteigentumsanteil Gewerberäume "herstellt", an denen er (der Käufer) nach § 1 Abs. 3 WEG das Sondereigentum verbunden mit dem Miteigentum erhalten soll, so liegt ein Kaufvertrag über Teileigentum nach § 1 Abs. 3 WEG vor. Die Grunderwerbsteuer ist auch von dem vereinbarten Entgelt für die Räume zu berechnen.

 

Normenkette

Schleswig-Holsteinisches GrEStG i.d.F. vom 3. Februar 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1; Schleswig-Holsteinisches GrEStG i.d.F. vom 3. Februar 1967 § 11 Abs. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 71173

BStBl II 1975, 91

BFHE 1975, 480

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