Entscheidungsstichwort (Thema)

Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe eines Antrags auf Dauerfristverlängerung

 

Leitsatz (NV)

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob die Finanzbehörde einen Verspätungszuschlag wegen eines verspätet gestellten Antrags auf Dauerfristverlängerung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen festsetzen darf.

 

Normenkette

AO 1977 § 152; UStG 1999 § 18 Abs. 6; UStDV 1999 § 46

 

Gründe

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob die Finanzbehörde wegen eines verspätet gestellten Antrags auf Dauerfristverlängerung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1999; §§ 46 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1999) einen Verspätungszuschlag festsetzen darf.

 

Fundstellen

Haufe-Index 519523

BFH/NV 2001, 574

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