Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachweis der schriftlichen Prozessvollmacht durch Telefax möglich?

 

Leitsatz (NV)

Die Frage, ob nach § 62 Abs. 3 FGO in der bis 31.12.2000 geltenden Fassung eine Prozessvollmacht dem FG durch Telefax übermittelt werden kann, bedarf angesichts der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, NJW 2000, 2340) einer erneuten Klärung in einem Revisionsverfahren.

 

Normenkette

FGO § 62 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Gründe

Nach Ansicht des erkennenden Senats bedarf die Frage, ob es ausreicht, dass der Prozessbevollmächtigte dem Gericht die ihm erteilte Vollmacht durch Telefax übersendet, angesichts der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2340), nach der bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können, einer erneuten Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. auch Spindler in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 62 FGO, Rz. 83).

Im Übrigen ergeht die Entscheidung gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ohne Angabe weiterer Gründe.

 

Fundstellen

Haufe-Index 653732

BFH/NV 2002, 209

DStRE 2002, 60

HFR 2002, 118

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