Entscheidungsstichwort (Thema)
Voraussetzungen für zulassungsfreie Revision
Leitsatz (NV)
1. Eine schlüssige Revisionsrüge setzt voraus, daß die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (Anschluß an BFH-Urteil vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
2. Der Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO) bezieht sich auf den Spruchkörper, der das mit der Revision angefochtene Urteil erlassen hat.
3. Die Verletzung rechtlichen Gehörs rechtfertigt keine zulassungsfreie Revision.
4. § 551 ZPO ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 1, § 116 Abs. 1 Nrn. 1, 3-4, §§ 119, 124, 126 Abs. 1; ZPO § 551
Fundstellen
Haufe-Index 416886 |
BFH/NV 1990, 664 |
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