Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Leitsatz (NV)
Für die nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache genügt weder der Hinweis darauf, daß die aufgeworfenen Rechtsfragen für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung seien, noch darauf, daß die Rechtsfragen höchstrichterlich noch nicht geklärt seien; denn hieraus ergibt sich nicht, daß die Rechtsfragen inhaltlich klärungsbedürftig sind.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 416874 |
BFH/NV 1990, 664 |
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