Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendige Beiladung in Kindergeldverfahren

 

Leitsatz (NV)

  1. Klagt der Sozialleistungsträger gegen einen die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheid, so ist derjenige notwendig beizuladen, zu dessen Gunsten das Kindergeld bisher festgesetzt war.
  2. Eine notwendige Beiladung ist ab 1. Januar 2001 auch in der Revisionsinstanz statthaft.
  3. Zur notwendigen Beiladung in Fällen, in denen das FG die Klage als unzulässig abgewiesen hat.
 

Normenkette

FGO § 60 Abs. 3, § 123 Abs. 1-2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.02.2001 - VI R 169/97 (NV); BFH/NV 2001, 812

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133251

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