Entscheidungsstichwort (Thema)

Prozeßkostenhilfe

 

Leitsatz (NV)

Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. Einen neuen Rechtszug gegenüber dem Klageverfahren bildet auch das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision. Auch für dieses Verfahren ist dem Antrag auf Prozeßkostenhilfe eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Eine Bezugnahme auf eine früher abgegebene Erklärung reicht nur aus, wenn der Antragsteller versichert, daß sich die Verhältnisse seit der früheren, auf dem Vordruck abgegebenen Erklärung, nicht geändert haben (BFHE 148, 13, 16, BStBl II 1987, 62).

 

Normenkette

FGO § 142 Abs. 1; ZPO §§ 114, 117 Abs. 2, 4, § 119

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 415480

BFH/NV 1989, 191

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