Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittelfrist bei zunächst gestelltem Antrag auf Tatbestandsberichtigung

 

Leitsatz (NV)

Der Umstand, daß nach der Zustellung des Urteils zunächst ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands (§ 108 Abs. 1 FGO) gestellt wird, hat auf den Beginn der Rechtsmittelfrist keinen Einfluß.

 

Normenkette

FGO § 108 Abs. 1, § 115 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 420065

BFH/NV 1995, 51

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