Entscheidungsstichwort (Thema)
Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist durch eine nichtpostulationsfähige Person
Leitsatz (NV)
Eine Revision ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nicht von dem Prozeßbevollmächtigten, sondern von einem Dritten stammt und der Senat zu der Überzeugung gelangt, daß der Dritte nicht vor dem BFH postulationsfähig ist.
Normenkette
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 120 Abs. 1, §§ 124, 126 Abs. 1
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 422216 |
BFH/NV 1997, 797 |
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