Der Bewertungsbeirat hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen
1. |
für die durch besonderes Gesetz festzusetzenden Ertragswerte (§ 40 Abs. 1), |
2. |
für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Vergleichszahlen (§ 39 Abs. 1) und Vergleichswerte (§ 55 Abs. 8) der Hauptbewertungsstützpunkte, |
3. |
für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Normalwerte der forstwirtschaftlichen Nutzung für Bewertungsgebiete (§ 55 Abs. 3). |
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