Fehlende gesetzliche Verankerung: Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung findet sich nun seit 90 Jahren im deutschen Steuerrecht wieder und wird seit jeher stetig in der Rechtsprechung – mangels einer konkreten gesetzlichen Verankerung – weiterentwickelt. Dabei ist dieses Konstrukt keinesfalls unbedeutend und in der steuerlichen Praxis teils schwer zu identifizieren.

Die mit der Betriebsaufspaltung einhergehenden Rechtsfolgen führen oftmals

  • zu erhöhten Steuerposition und
  • zu ungewollten Steuerverstrickungen

auf Ebene der betroffenen Unternehmen.

Stetige Prägung durch die Judikative: So ist es nicht verwunderlich, dass der Judikative regelmäßig neue Sachverhalte vorgelegt werden und die Definition des Tatbestandes der Betriebsaufspaltung durch neuerliche Urteile geprägt wird. Insbesondere durch

  • die weiterhin anhaltende Globalisierung und
  • den damit einhergehenden Strukturierungsbedarf der Unternehmen

werden die Finanzgerichte zur Rechtsfindung im Kontext der Betriebsaufspaltung eingebunden.

Dieser Beitrag soll sich insbesondere mit der Dynamik des Tatbestandsmerkmals der personellen Verflechtung im Hinblick auf das jüngst ergangene Urteil des BFH[1] beschäftigen.

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