Die Besteuerungskonsequenzen auf der Ebene des Gesellschafters für Ausschüttungen und vergleichbare Vergütungen sind nur scheinbar klar. In der Praxis sind die Probleme vielfältig, was den Berater in die Pflicht nimmt, vor dem Vollzug – d.h. Beschlussfassung/Auszahlung – die steuerlichen Konsequenzen beim Gesellschafter sorgsam zu prüfen.

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem GmbH-StB: Zu diesem Beitrag finden Sie eine Lernerfolgskontrolle bis zum 31.12.2021 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao

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