Nein, das ist ein wichtiger Grundsatz, den man als Berater verinnerlichen sollte.

Welche Tätigkeiten fallen denn durch die automatische Erfassung der Belegdaten weg? Es sind vor allem die Tätigkeiten, für die keine Fachkräfte benötigt werden. Die reine Datenerfassung konnte bisher auch durch weniger qualifiziertes oder fachfremdes Personal erledigt werden.

Aber diese "Datenerfasser" wird es bald nicht mehr geben. Spätestens wenn sich ein Beleg-Standard (z. B. ZuGFeRD etc.) deutschlandweit durchgesetzt hat, ist das händische Erfassen von Belegdaten nicht mehr nötig. Was aber bleibt, ist die fachliche Kontrolle – gerade auch der durch die Künstliche Intelligenz (KI) erstellten Buchungsvorschläge. Zudem muss die KI zukünftig auch trainiert werden, und das kann nur hochqualifiziertes Personal leisten. Dadurch werden die Fachkräfte vom "Datenerfasser" zum "Datenmanager".

Der Mandant erhält zukünftig nahezu ausschließlich hochqualifizierte Leistungen. Wieso sollte also der Preis für eine solche Buchhaltung sinken? Im Gegenteil, der Preis müsste eigentlich steigen, da die Buchhaltung schneller, besser und aussagekräftiger wird!

Und ganz nebenbei – sozusagen im Vorbeigehen – schafft der Mandant einen riesengroßen Schritt hin zu einer GoBD-konformen Buchhaltung und das ohne den zusätzlichen Zeitaufwand, der bei einer herkömmlichen Papierbuchhaltung anfallen würde. Wenn man das Alles dem Mandanten verständlicher machen kann, dann versteht er, dass die digitale Buchhaltung eine Win-Win-Situation ist.

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