BMF, 21.4.2022, IV A 4 - S 0316 - a/19/10007 :004

DSFinV-K in der Version 2.3

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1. Juli 2022 erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem 1. Juli 2022 angewendet werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

KassenSichV § 4

 

Fundstellen

BStBl I, 2022, 575

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