Der Arbeitgeber, das leistende Unternehmen, ist in einem Mitgliedsstaat im europäischen Ausland ansässig und hat im deutschen Inland originär keine Betriebsstätte oder eine Zweigniederlassung. Der Arbeitnehmer hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer sämtliche Arbeitsmittel, wie Laptop, Drucker, Handy und weiteres zur Verfügung, die er zur Leistungserbringung benötigt. Leistender und Leistungsempfänger sind jeweils umsatzsteuerrechtliche Unternehmer.

Alternative 1: Der Leistungsempfänger ist im Sitzstaat des Arbeitgebers ansässig. Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung in wesentlichen Teilen direkt an den Leistungsempfänger.

Alternative 2: Der Leistungsempfänger ist im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers ansässig. Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung in wesentlichen Teilen direkt an den Leistungsempfänger.

Alternative 3: Der Leistungsempfänger ist im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers ansässig. Die Leistung des Arbeitnehmers ist nur ein kleiner Teil einer Gesamtleistung, die ansonsten von Mitarbeitern vor Ort am Sitz des Arbeitgebers oder zumindest aus demselben Sitzstaat erbracht wird.

Alternative 4: Die Grundkonstellation entspricht Alternative 2: Der Leistungsempfänger ist im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers ansässig. Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistung in wesentlichen Teilen direkt an den Leistungsempfänger. Allerdings sind sämtliche Rohdaten, über den Kunden, Softwareprogramme und zentrale Server des Arbeitgebers am Sitz des Arbeitgebers vorhanden. Der Zugriff des Arbeitnehmers auf relevante Daten und Unternehmenspatente (Programmierungsvorlagen etc.) erfolgt immer über den Server beim Arbeitgeber.

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