BMF, 20.8.2003, IV A 6 - S 2175 - 2/03

Zur bilanzsteuerlichen Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Folgendes mitgeteilt:

Im BMF-Schreiben vom 29.10.2001 ist ausführlich zur Frage der Bildung von pauschalen Gewährleistungsrückstellungen in der Steuerbilanz Stellung genommen worden.

Danach sind neben den dort genannten Voraussetzungen für Pauschalrückstellungen insbesondere auch die in der Bauwirtschaft unterschiedlichen Gewährleistungszeiträume und Risiken bei Bauvorhaben zu beachten. Die pauschale Rückstellungsbildung kann jedoch nicht auf einen von vornherein abstrakt festgelegten Prozentsatz der garantiebehafteten Umsätze beschränkt werden.

Bei der Ermittlung der Pauschalwerte für die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus Gewährleistungsverpflichtungen stehen insbesondere die Gegebenheiten der speziellen Branche (z.B. Hoch-, Tief- oder Straßenbau), die individuell technischen und betriebswirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Qualitätsmanagement, Produktionsverfahren und Materialeinsatz) und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Gewährleistungszeitraum) im Vordergrund. Dabei sind immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls unter Berücksichtigung der vorhandenen betriebswirtschaftlichen individuellen Gegebenheiten maßgebend.

Die Vorgabe der allgemein gültigen Leitlinie für die Berechnung von Pauschalrückstellungen in der Bauwirtschaft würde dagegen auf Grund der genannten unterschiedlichen betrieblichen Verhältnisse und zivilrechtlichen Vereinbarungen zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen und kann daher nicht befürwortet werden.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1

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