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- Vorlage der Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG -

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. §§ 48-48d EStG sind wir als Bauherr auch bei Ihnen als Subunternehmer verpflichtet, bei allen fälligen Zahlungen den Steuerabzug von 15 % (sog. Bauabzugsteuer) vorzunehmen, soweit kein Nachweis zur Befreiung durch Vorlage der Freistellungsbescheinigung von Ihnen geführt wird.

Wir benötigen daher umgehend die Kopie Ihrer vorliegenden Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, die Ihnen Ihr Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag erteilt oder bereits ausgestellt hat.

Sollten wir bis .........[Datum] diese Kopie als Nachweis von der Befreiung des Steuerabzugs nicht vorliegen haben, erfolgt bei Zahlungsanforderungen dieser Einbehalt von 15 %.

Wir bitten um umgehende Erledigung, auch zur Vermeidung des sonst zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwands, unabhängig von dem Zahlungseinbehalt.

Bitte achten Sie auch darauf, dass die von Ihrem Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung für 3 Jahre erteilt wird, mindestens aber für die Zeiträume während der bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Ihnen als Nachunternehmer.

Ihrer alsbaldigen Stellungnahme dürfen wir entgegensehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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