Leitsatz (redaktionell)

1. Zur ordnungsgemäßen Beschlußfassung des Betriebsrats und der Jugendvertretung.

2. Es bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung einer Fragebogenaktion unter den jugendlichen Arbeitnehmern, soweit sich die Fragen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Jugendvertretung und des Betriebsrats halten und Betriebsablauf und Betriebsfrieden nicht gestört werden.

 

Verfahrensgang

LAG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 05.06.1974; Aktenzeichen 3 TaBV 29/73)

 

Fundstellen

BB 1977, 647-648 (LT2)

DB 1977, 914-915 (LT2)

SAE 1978, 45-49 (LT1-2)

AP § 80 BetrVG 1972 (LT1-2), Nr 10

ArbuR 1977, 121 (ST2)

EzA § 70 BetrVG 1972, Nr 1 (LT1-2)

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