(1) 1Dem Erwerber eines EG-Investmentanteils sind der Verkaufsprospekt, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, vor Vertragsabschluß kostenlos zur Verfügung zu stellen. 2Ferner ist ihm eine Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluß auszuhändigen oder eine Kaufabrechnung zu übersenden. 3Diese Unterlagen müssen eine Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach § 15h enthalten.

 

(2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen.

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