Allgemeine Gebäudekosten: Anders ist dies jedoch bei Renovierungs- und Umbaukosten, die sich auf vorrangig zu Wohnzwecken oder gemischt genutzte Räume beziehen; sie sind als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers mittelbar als BA/WK abziehbar. Befindet sich das häusliche Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung, fallen unter die abziehbaren Aufwendungen dem Grunde nach auch die anteiligen Kosten einer Reparatur des Gebäudes.

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