BMF, 10.8.2010, IV C 2 - S 2742/07/10009

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 2.12.1998, IV C 6 – S 2741 – 12/98 (BStBl 1998 I S. 1509) aufgehoben. Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen, nicht mehr anzuwenden. – Die Grundsätze sind auf das damalige Vollanrechnungsverfahren zugeschnitten und aufgrund zwischenzeitlich erfolgter umfangreicher Gesetzesänderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht überholt.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2010, 659

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