Zahlt eine Partnerschaftsgesellschaft für angestellte Rechtsanwälte Beiträge zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über die Mindestdeckungssumme hinaus, stellen diese Beitragszahlungen sowohl in Höhe der Mindestdeckungssumme als auch in Höhe der die Mindestdeckungssumme übersteigenden Versicherungsprämien Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dar.

FG Rheinland-Pfalz v. 9.9.2020 – 2 K 1486/17, EFG 2021, 103, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 42/20

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