Die ungesicherte Hingabe eines konzerninternen grenzüberschreitenden Darlehens durch die Muttergesellschaft ist regelmäßig als fremdunüblich anzusehen, so dass eine wegen dauerhafter Wertlosigkeit der Forderung vorzunehmende Teilwertabschreibung durch eine außerbilanzielle Zurechnung nach § 1 Abs. 1 AStG zu korrigieren ist.

Der sog. Konzernrückhalt, durch den die Muttergesellschaft die Zahlungsfähigkeit ihrer Tochtergesellschaft im Außenverhältnis sicherstellt, schließt nicht aus, dass ein Darlehen wertlos und damit auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben ist.

FG Hess. v. 10.6.2020 – 4 K 1124/17, rkr.

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