Streitig ist insbesondere, "an wen" der KSt-Bescheid wirksam bekanntzugeben war und ob wirksam gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wurde:

  • Die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens tritt mit der Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplanes ein.
  • Da gegen den Bestätigungsbeschluss gem. § 253 InsO die sofortige Beschwerde statthaft ist, tritt die formelle Rechtskraft frühestens mit Ablauf der 2-wöchigen Beschwerdefrist ein.

Die Zustellung von Bescheiden hat bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses an den Insolvenzverwalter zu erfolgen.

FG Hess. v. 13.7.2021 – 4 K 839/19

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