Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*]

Mit BMF-Schr. v. 20.1.2021 – IV A 3 - S 0062/20/10004:001 – DOK 2021/0006445 und BMF v. 28.1.2021 – IV A 3 - S 0062/20/10005:001 – DOK 2021/0098889 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zur AO mit sofortiger Wirkung in zahlreichen Bereichen geändert und aktualisiert. Neben redaktionellen Änderungen ergeben sich weitergehende Änderungen bei zahlreichen Vorschriften. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die inhaltlichen Neuerungen.

[*] Der Autor war bis zu seiner Pensionierung stellvertretender Vorsteher eines nordrhein-westfälischen Finanzamtes.

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