Der Einspruch ist nicht statthaft
1. |
gegen Einspruchsentscheidungen (§ 367), |
2. |
bei Nichtentscheidung über einen Einspruch, |
3. |
gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, außer wenn ein Gesetz das Einspruchsverfahren vorschreibt, |
4. |
gegen Entscheidungen in Angelegenheiten des Zweiten und Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Steuerberatungsgesetzes, |
5. (weggefallen)
6. |
in den Fällen des § 172 Abs. 3. |
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