BMF, 13.8.2008, IV C 3 - S 2257-c/07/10012

Nach § 22a Abs. 1 Satz 2 EStG haben die Mitteilungspflichtigen die Rentenbezugsmitteilung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung vorzunehmen. Ich bestimme den Inhalt und den Aufbau des für die Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle zu übermittelnden Datensatzes. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz und die Datensatzbeschreibung werden auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern http://www.bzst.de unter der Rubrik Rentenbezugsmitteilungsverfahren veröffentlicht.

Die für die Datenübermittlung erforderliche Schnittstelle und die dazugehörige Dokumentation nach § 22a Abs. 1 EStG werden in einem geschützten Bereich des Internets der zentralen Stelle unter http://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de zur Verfügung gestellt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 22 a Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2008, 846

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