BMF, 13.5.2003, IV A 2 - S 2742 - 27/03

Der BFH hat im Urteil vom 24.4.2002 (BStBl 2002 II S. 2003) entschieden, dass eine Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich dann nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, wenn zwischen Zusageerteilung und dem 65. Lebensjahr des Begünstigten weniger als zehn Jahre liegen, weil der Begünstigte nicht anderweitig eine angemessene Altersversorgung aufbauen konnte.

Der Entscheidung des BFH liegt ein besonders gelagerter Sachverhalt zu Grunde. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen keine Bedenken, die Grundsätze dieses Urteils in gleichgelagerten Ausnahmesachverhalten anzuwenden. Im Übrigen bleiben die Grundsätze der BMF-Schreiben vom 1.8.1996 (BStBl 1996 I S. 1138) bzw. vom 7.3.1997 (BStBl 1997 I S. 637) hiervon unberührt.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2003, 300

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