BMF, 19.8.2016, IV C 8 - S 2286/07/10004 :005

Nachweis des Merkmals der „Hilflosigkeit” gemäß § 33b EStG i.V.m. § 65 Absatz 2 Satz 2 EStDV

Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des § 65 Absatz 2 Satz 2 EStDV ab dem Veranlagungszeitraum 2017 Folgendes:

Dem Merkzeichen „H” steht die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 33b

EStDV § 65 Abs. 2 Satz 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 804

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