Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Zur Zurückzahlung überzahlter LSt > Erstattung von Lohnsteuer, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 18, > Lohnsteuer-Jahresausgleich, > Veranlagung von Arbeitnehmern, > Verrechnung überzahlter Lohnsteuer.

Zur Zurückzahlung von > Arbeitslohn vgl > Rückzahlung von Arbeitslohn.

Zur Zurückzahlung von Beiträgen zur KV > Krankenversicherung Rz 37.

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