Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Mit dem Binnenstaat in Zentralafrika besteht kein DBA. Es ist mit Stand vom 01.10.2019 auch weiterhin keines geplant (vgl BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Zur Steueranrechnung > Ausland Rz 25 ff. Das Land gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen); zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein Kaufkraftausgleich; vgl > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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