Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Zu steuerfreien Zinsvorteilen bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung gewährt werden, > Darlehen Rz 71 ff, vgl § 3 Nr 58 EStG. Zur Förderung von Mietwohnungen > Dienstwohnung Rz 60 ff, vgl § 3 Nr 59 EStG, R 3 Nr 59 LStR; ergänzend > Wohnung Rz 2. Zu Familienheimen mit dinglich gesicherten Belegungsrechten vgl OFD Münster vom 10.09.2002, DB 2002, 2020.

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