Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Kosten für die behinderungsbedingte Unterbringung eines jüngeren Menschen in einer betreuten Wohngemeinschaft können > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Anstaltsunterbringung und Betreutes Wohnen sein. Werden die Unterbringungskosten teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen, muss die Notwendigkeit der Unterbringung dem FA nicht durch ein amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen werden (BFH 199, 296 = BStBl 2002 II, 567). § 64 EStDV gilt nur für den Nachweis von > Krankheitskosten. Ergänzend > Behinderte Menschen Rz 32, > Pflegegeld, > Pflegeheim, > Pflegekosten. Zur dHf in einer WG > Doppelte Haushaltsführung Rz 25, 55, 156 Beispiel. > Wohnsitz Rz 4, 5.

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