Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Zu Vermittlungsprovisionen und Nachlässen bei der Abrechnung von Wertpapiergeschäften an ArbN im > Bankgewerbe Rz 6–8. Zu Erfolgsprovisionen beim Absatz von Wertpapieren > Bankgewerbe Rz 5. Zur verbilligten Überlassung von Wertpapieren als > Arbeitslohn siehe > Aktien, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Stock Options, > Wandelschuldverschreibungen; außerdem > Vermögensbeteiligungen, > Wertpapier-Kaufvertrag, > Wertpapier-Sparvertrag.

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