Stand: EL 119 – ET: 10/2019

§ 3 Nr 32 EStG ist auch für eine Sammelbeförderung mit dem Flugzeug anwendbar, zB bei weltweit operierenden Unternehmen. Zu Einzelheiten > Sammelbeförderung, > Beamte Rz 3 Sammelbeförderung zum Beamten-Shuttle Bonn-Berlin.

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