Rz. 84

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Bereits begrifflich keine WK (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG) sind Aufwendungen des Stpfl für eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium), die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird. Diese Zuweisung zu den in der außerberuflichen Sphäre entstehenden Aufwendungen wirkt wie ein Abzugsverbot. Entsprechendes gilt für den Abzug als BA (vgl § 4 Abs 9 EStG). Zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen Rz 1 ff, 12 ff.

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