Rz. 82

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Zu den WK gehören ua Aufwendungen für Arbeitsmittel wie zB Werkzeuge und Berufskleidung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 Satz 1 EStG). Zu Einzelheiten > Arbeitsmittel, > Berufskleidung. Der Hinweis auf "Nummer 7" in Satz 2 aaO (> Rz 83) stellt klar, dass auch für ArbN die Regelungen der > Absetzung für Abnutzung gelten. Bei einem Kfz als Arbeitsmittel hat § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG (> Entfernungspauschale) Vorrang (BFH 229, 203 = BStBl 2010 II, 805).

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