Rz. 93

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 235 AO), die möglicherweise WK sind, werden nicht berücksichtigt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 8a iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG).

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