Stand: EL 112 – ET: 05/2017
Wechselschichtzulagen sind als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Rahmen von § 3b EStG steuerfrei, soweit sie für die Arbeit in den nach dieser Vorschrift begünstigten Zeiten gezahlt werden. Auf die Bezeichnung der Lohnzuschläge kommt es nicht an (> R 3b Abs 1 LStR). Ergänzend > Lohnzuschläge sowie > Lotsen.
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