Stand: EL 112 – ET: 05/2017
Zum Abzug der Aufwendungen für den Schulbetrieb als > Sonderausgaben > Schulgeld. Auf den LSt-Abzug für den im Rahmen des sog WOW-Day von den Schülern erarbeiteten und gespendeten > Arbeitslohn hat die FinVerw aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
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