Stand: EL 112 – ET: 05/2017
> Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Ehrenamt, > Konsuln. Die Steuerbefreiung der Bezüge ausländischer Diplomaten (§ 3 Nr 29 EStG) gilt nicht für Wahlkonsuln (vgl R 3 Nr 29 EStR).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen