Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe. Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufskleidung sind > Werbungskosten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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