Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Seit 1989 ist das Altersteilzeitgesetz an die Stelle des VRG getreten. Es schuf die Voraussetzungen dafür, dass ArbN ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren konnten, ist aber Ende 2009 ausgelaufen (vgl § 16 AltTZG). Zu weiteren Hinweisen > Altersteilzeit. Zu einem weiteren Instrument für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand > Arbeitszeitkonto. Ergänzend > Versorgungsbezüge.

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